Vorwort

Mit diesem Leitfaden geben wir Ihnen Informationen über den Einkauf der ITT Bornemann GmbH. Wir möchten allen bisherigen und neuen Lieferanten den einfachsten Weg zu einer engen, vertrauensvollen, fairen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit aufzeigen. Ein wesentlicher Punkt in der Zusammenarbeit mit Ihnen ist ein hohes Maß an Flexibilität, Qualitäts- und Termintreue. Unsere Kunden fordern zunehmend kürzere Lieferzeiten und eine bessere Anpassung an die Marktgegebenheiten. Dies können wir nur mit Ihrer vollen Unterstützung erreichen.

Ziele

Das Ziel der ITT Bornemann GmbH heißt: 100 %-ig die Forderungen und Wünsche unserer Kunden erfüllen. Die ständige Verbesserung unserer Einkaufsleistung ist notwendig, um:

  • Ein kompetenter und leistungsstarker Partner unserer Kunden zu bleiben
  • Kosten zu optimieren
  • Qualität zu sichern und
  • Termine zu halten

Zusammenarbeit

Ihre Leistungen werden regelmäßig vom Einkauf der ITT Bornemann GmbH bewertet. Voraussetzungen für die Zusammenarbeit sind:

  • Überdurchschnittliche Qualität
  • Absolute Lieferzuverlässigkeit
  • Wettbewerbsfähiges Preis-/Leistungsverhältnis
  • Serviceleistungen und die Vorabinformation bei Störungen
  • Innovationsbereitschaft

Lieferzuverlässigkeit

Um ihre Leistung zuverlässig erbringen zu können, benötigt die ITT Bornemann GmbH die absolut pünktliche Anlieferung zu dem in der Bestellung angegebenen Termin. Verpackungs- u./o. Versandvorschriften sind unbedingt einzuhalten. Sollten wider Erwarten auftretende Probleme dazu führen, dass der vereinbarte Liefertermin vorraussichtlich nicht eingehalten werden kann, ist der ITT Bornemann GmbH-Einkauf sofort zu informieren. Die Gründe, die zu Lieferverzögerungen führen, müssen untersucht und abgestellt werden. In Notfällen sind alle Maßnahmen einzuleiten, die die normale Lieferzeit abkürzen.

Wettbewerb

Werden unserem Einkauf bei wichtigen umsatzträchtigen Produkten günstigere Preise vom Wettbewerb vorgelegt, erhalten die bisherigen Lieferanten die Möglichkeit, ihre Preise zu überprüfen.

Qualität

Diese Qualitätsrichtlinien schaffen eine klare Basis für die Abwicklung von Qualitätsfragen. Sie sollen dazu beitragen, durch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit Schwierigkeiten zu vermeiden bzw. rechtzeitig auszuräumen sowie sicherzustellen, dass das Qualitätsniveau unserer Produkte mit den Markt- und Kundenanforderungen Schritt hält.

Anwendungsbereich dieser Qualitätsrichtlinien

Diese Bornemann-Qualitätsrichtlinien fordern von allen Lieferanten bzw. Herstellern (im weiteren Lieferant genannt) geeignete Maßnahmen, insbesondere ein wirksames Qualitätssicherungssystem, um einwandfreie Warenlieferungen und Dienstleistungen entsprechend der kaufvertraglich festgelegten Vorschriften zu gewährleisten. Die Richtlinien werden bei allen eingehenden Lieferungen angewendet. Ergänzend zu diesen Richtlinien sind die ITT Bornemann GmbH-Einkaufsbedingungen Bestandteil eines jeden Liefervertrages.

Qualitätsgrundlagen

Die maßgeblichen Qualitätsgrundlagen ergeben sich aus:
  • Der verbindlichen Bestellung einschließlich der darin erwähnten Vorschriften (DIN-Normen, Werknormen, technische Lieferbedingungen, Datenblätter, Zeichnungen etc.)
  • Besonders vereinbarten Prüfvorschriften und Prüfmitteln
  • Den zusätzlichen Bestellangaben (z. B. Verpackungsvorschriften) und den gesetzlichen Vorschriften
  • Sonstigen Vereinbarungen, wie z. B. Rahmenverträgen, Qualitätssicherungsvereinbarungen, Kooperationsverträgen, etc.
Die sich aus diesen Unterlagen in der jeweils neuesten Fassung ergebenden Bedingungen sind – auch für Werkstoffe und Teile von Unterlieferanten – zuverlässig einzuhalten. Eine sofortige Prüfung der Bestellunterlagen muß sichergestellt sein, so dass der Lieferant den ITT Bornemann GmbH-Einkauf sofort unterrichten kann, wenn er außerstande ist, einen oder mehrere Punkte der Bestellvorschriften zu erfüllen.

Voraussetzungen zur Sicherstellung der Qualität:

Voraussetzung ist auf der Lieferantenseite die konsequente Erfüllung der festgelegten Forderungen und die Überwachung durch ein wirksames Qualitätssicherungssystem. Hierzu gehören z. B. eine ausreichende personelle und technische Ausstattung sowie eine wirksame Organisation im Hinblick auf Fehlerverhütung und Fehlererkennung.
  • Herstellbarkeit: Der Lieferant weist nach, dass sein Produkt die jeweils geforderten Daten erreicht.
  • Qualitätsplanung: Der Lieferant legt auf Verlangen seine Qualitätssicherungsmaßnahmen vor.
  • Statistische Prozessregelung: Der Lieferant hat Maschinen- und Prozessfähigkeitsuntersuchungen durchzuführen und die Ergebnisse auf Verlangen vorzulegen

Wareneingangsprüfung

Wareneingänge werden bei der ITT Bornemann GmbH überprüft (teilweise in Stichproben) und je nach Übereinstimmung mit den Qualitätsgrundlagen
  • freigegeben
  • unter Vorbehalt angenommen oder
  • zurückgewiesen
Mängel der Lieferung werden dem Lieferanten vom Einkauf der ITT Bornemann GmbH unverzüglich angezeigt, sobald sie nach den Gegebenheiten eines ordnungsge-mäßen Geschäftsverlaufes festgestellt werden. Die Gewährleistungsfrist endet mit dem Ablauf von 24 Monaten seit Lieferung an die ITT Bornemann GmbH, sofern keine anderslautenden einzelvertraglichen Vereinbarungen getroffen werden.

Qualitätsbewertung

Jede Lieferung eines Lieferanten fließt durch die Prüfergebnisse im Wareneingang in die regelmäßige Lieferantenbewertung der ITT Bornemann GmbH ein. Erhebliche u./o. häufige Mängel können zur Sperrung eines Lieferanten und im ungünstigsten Fall zur Auflösung der Kunden- Lieferantenbeziehung führen.

Die ITT Bornemann GmbH möchte in Zukunft eine partnerschaftliche, zukunfts- und marktorientierte Zusammenarbeit mit den Lieferanten pflegen, die sich an dem Ziel der Zufriedenheit unserer Kunden ausrichtet. In diesem Sinne sind wir für jede Anregung sowie für Verbesserungsvorschläge dankbar.

Technische Prüfvorschriften

Jeder Lieferpartner ist verantwortlich dafür, dass die von ihm gelieferten Produkte den jeweils anzuwendenden Gesetzen, Normen, Richtlinien und Empfehlungen für den vorgesehenen Einsatzbereich, die geplante Verwendung und den Zeitpunkt der Inbetriebnahme entsprechen.

Dies gilt immer, auch ohne explizite Vereinbarung in den Verträgen, für Design, Herstellung und für die entsprechend durchzuführenden Prüfungen, die sich aus den Prüfvorgaben aller anzuwendenden Vorschriften ergeben.

Darüber hinaus gelten für alle Lieferteile spezifische Prüfvorschriften, die Bestandteil der einzelnen Verträge sind und deren Einhaltung vom Lieferpartner zu bestätigen ist.

Obernkirchen, im September 2008