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Jeder Lieferpartner ist verantwortlich dafür, dass die von ihm gelieferten Produkte den jeweils anzuwendenden Gesetzen, Normen, Richtlinien und Empfehlungen für den vorgesehenen Einsatzbereich, die geplante Verwendung und den Zeitpunkt der Inbetriebnahme entsprechen.

Dies gilt immer, auch ohne explizite Vereinbarung in den Verträgen, für Design, Herstellung und für die entsprechend durchzuführenden Prüfungen, die sich aus den Prüfvorgaben aller anzuwendenden Vorschriften ergeben.

Darüber hinaus gelten für alle Lieferteile spezifische Prüfvorschriften, die Bestandteil der einzelnen Verträge sind und deren Einhaltung vom Lieferpartner zu bestätigen ist.

   
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