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1. Geltung
Wir bestellen unter Zugrundelegung unserer Allgemeinen Einkaufsbedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Nehmen wir die Ware ohne ausdrücklichen Widerspruch entgegen, so kann hieraus in keinem Fall abgeleitet werden, wir hätten die Allgemeinen Lieferbedingungen des Vertragspartners angenommen. Bei der Abgabe von Angeboten hat der Auftragnehmer das Einverständnis mit unseren Allgemeinen Einkaufsbedingungen zu erklären. Wenn eine solche ausdrückliche Erklärung unterbleibt, gilt die Ausführung unserer Bestellung in jedem Fall als Anerkennung unserer Allgemeinen Einkaufsbedingungen.

2. Bestellungen
Bestellungen sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich erteilt oder bestätigt sind.

3. Bestätigung
Unsere Bestellungen bzw. Bestelländerungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Bestelldatum vom Lieferanten zu bestätigen, andernfalls behalten wir uns vor , sie zurückzuziehen, ohne dass für uns Kosten entstehen.

4. Lieferzeit und Folgen verzögerter Lieferung
Bestätigte Liefertermine beziehen sich auf den Eingang in unserer Warenannahme und sind verbindlich. Erkennbare Lieferverzögerungen hat uns der Lieferant mitzuteilen. Soweit der Lieferant die fällige Leistung nicht oder nicht wie geschuldet erbringt, können wir vom Vertrag zurücktreten, und/oder Schadensersatz statt der Leistung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen, wenn wir erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt haben. Schadensersatz statt der Leistung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen können nicht verlangt werden, wenn der Lieferant die nicht oder nicht wie geschuldet erbrachte Leistung nicht zu vertreten hat. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der Lieferant die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert oder wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt oder die sofortige Geltendmachung des Schadensersatz oder Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen rechtfertigen. Ein solcher Fall ist insbesondere bei Fixgeschäften gegeben.

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